Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Verträge zwischen der book2med GbR, Spreestraße 12, 14612 Falkensee (nachfolgend „Anbieter“) und dem Nutzer (nachfolgend „Kunde“)  der Software für die Online-Terminbuchung auf Ihrer Website (nachfolgend „Software“).

(2) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

(3) Diese AGB finden ferner Anwendung auf alle zukünftigen Bestellungen, Aufträge und sonstigen Vereinbarungen der Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

 

2. Vertragsgegenstand

(1) Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software des Anbieters gemäß der aktuellen Produktbeschreibung und dem Auftragsblatt als Software as a Service („SaaS“) bzw. Cloud-Angebot.

(2) Die Software wird des Anbieters als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines des Anbieters beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.

(3) Der Anbieter stellt dem Kunden neben der Basisfunktionen auch weitere kostenpflichtige, individuell buchbare Zusatzleistungen zur Verfügung. Der konkrete Nutzungs- und Leistungsumfang sowie die technischen Details und Funktionalitäten der Software ergeben sich aus der Beschreibung des Produktes, welche Sie auf der Website (https://www.easy2book.de) des Anbieters einsehen können.

 

3. Verfügbarkeit der Software

(1) Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, des Anbieters nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der des Anbieters erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder –beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich nach den Vereinbarungen im Auftragsblatt beim Anbieter anzuzeigen.

(3) Die Verfügbarkeit der Software beträgt 99 % pro Monat abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit.

 

4. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

(1) Die Parteien halten sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

(2) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die des Anbieters für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

(3) Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem des Anbieters verantworteten Server regelmäßig.

 

5. Umfang und Inhalt von Nutzungsrechten

Da die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder von diesem beauftragten Dienstleistern abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nichtausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf in diesem Auftragsblatt vereinbarte Dauer beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen sowie die Software für die vertragsgemäßen Zwecke gemäß der Produktbeschreibung zu nutzen. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien ist es unzulässig, Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen. Als Dritte gelten auch mit dem Kunden konzernverbundene Unternehmen.

6. Support

(1) Support im Sinne dieser Vertragsbedingungen umfasst folgende Leistungen:

  1. Leistungsumfang
    1. Ersteinrichtung
    2. Unterstützung im Supportfall oder bei Nutzungs-/Konfigurationsfragen
    3. Bereitstellung eines Störungsmeldesystems.
    4. Zuweisung und Analyse gemeldeter Störungen innerhalb einer definierten Reaktionszeit.
    5. Bereitstellung von Workarounds, Bugfixes und Hotfixes, Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit durch Störungsbeseitigung bzw. Workaround.
  2. Nicht erfasste Leistungen
    Support beinhaltet nicht Leistungen wie:
    1. Durchführung von Schulungen.
    2. Bestellung, Einrichtung und Integration zusätzlicher Drittanbieter Produkte.
    3. Support und Maintenance von integrierten Drittanbieter Produkten.
    4. Design- und redaktionelle Leistungen.

(2) Ein Supportfall liegt vor, wenn eine Funktionsstörung auf dem im Auftragsdatenblatt definierten Weg gemeldet wurde (Erstmeldung). Der Anbieter reagiert je nach Fehlerklasse nach der im Auftragsdatenblatt vereinbarten Reaktionszeit.

(3) Eine Funktionsstörung liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen nicht erfüllt. Es werden die Störungsklassen „kritisch“, „mittel“, „niedrig“ und „minimal“ unterschieden.

 

(3.1) Kritisch:
Die Störung führt zum Ausfall des gesamten Systems und tangierender IT-Systeme; die Störung ist ge­schäftskritisch; die Datenhaltung ist von der Störung betroffen; das Arbeiten mit der Software ist nicht mehr möglich.

(3.2) Mittel:
Die Störung beeinträchtigt das gesamte System oder wichtige geschäftsrelevante Funktionen; die Da­tenhaltung ist nicht betroffen; das Arbeiten ist nur noch eingeschränkt möglich.

(3.3) Niedrig:
Die Störung beeinträchtigt das System oder einzelne geschäftsrelevante Funktionen nur unwesentlich; die Datenhaltung ist nicht betroffen; das Arbeiten wird behindert, aber nicht eingeschränkt.

(3.4) Minimal:
Die Störung beeinträchtigt kein System oder geschäftsrelevante Funktionen; die Datenhaltung ist nicht betroffen; die Störung ist lästig, das Arbeiten wird jedoch nicht behindert.

(4) Ein Supportbericht wird auf Nachfrage erteilt. Ein Supportbericht ist der Bericht zum Bearbeitungsstatus von Funktionsstörungen und Anfragen sowie zum Verbrauch von Servicezeiten.

(5) Die Parteien können eine gesonderte Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen treffen.

 

7. Vergütung

(1) Die vertragsgegenständlichen Leistungen werden gegen Zahlung einer Lizenzgebühr bereitgestellt, deren Höhe vom Umfang der gewählten Funktionen abhängt.

(2) Im Falle einer entgeltlichen Nutzung wird die Lizenzgebühr automatisch von dem angegebenen Konto abgebucht, frühestens jedoch drei (3) Tage nach Rechnungsdatum. Weist das Konto keine Deckung auf, hat der Kunde die zusätzlichen Kosten zu tragen.

(3) Leistet der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem ausgewiesenen Rechnungsdatum bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist oder ist keine Abbuchung von dessen Konto möglich, gerät er gemäß § 286 Abs. 2 Ziff. 1 bzw. 2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug.

(4) Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Höhe.

(5) Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt.

 

8. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat bei der Nutzung der Software und der sonstigen bereitgestellten Leistungen und Funktionen die anwendbaren deutschen Gesetze und Rechtsvorschriften zu beachten. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die bereitgestellten Leistungen des Anbieters nicht missbräuchlich zu nutzen, Daten und Inhalte einzustellen, zu nutzen oder zu speichern, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung durch den Kunden beruhen.

(2) Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

(3) Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.

(4) Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung bzw. dem Auftragsblatt ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.

(5) Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

 

9. Gewährleistung

(1) Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

(2) Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht, und hat der Anbieter dies zu vertreten, so ist der Anbieter verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Dies gilt nur, wenn der Kunde die Mangelhaftigkeit der Dienstleistung unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Kenntnis von der Mangelhaftigkeit, gerügt hat. Erfüllt der Anbieter die Dienstleistung aus von ihm zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle hat der Anbieter Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund auf Grund der Vereinbarungen zwischen den Parteien erbrachten Leistungen.

(3) Weitere Ansprüche des Kunden wegen Schlechterbringung der Dienstleistungen sind ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

10. Haftung und Schadensersatz

(1) Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten des Anbieters, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde im Rahmen der Erbringung der jeweiligen vertragsgegenständlichen Leistungen regelmäßig vertrauen darf, mithin also Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde. In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Höhe nach ist der Schadensersatzanspruch auf die Summe der jährlichen Vergütung begrenzt.

(2) Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder für sonstige Folgeschäden.

(3) Die Haftung des Anbietesr im Falle von Datenverlust oder Datenwiederherstellung ist in jedem Fall der Höhe nach begrenzt und zwar auf den Schaden, der auch bei regelmäßiger und sachgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.

(4) Für Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet der Anbieter nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände, insbesondere bei Stromausfällen bei Lieferanten des Anbieters oder Einschränkungen in der Verfügbarkeiten, die im Einfluss von Dritten stehen, mithin Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

(5) Für Ausfälle, die durch Leistungen Dritter Parteien eintreten, übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung und ist somit nicht haftbar.

(6) Schadensersatzansprüche, die durch den Ausfall und/oder der Verschuldung Dritter Parteien zustande kommen, sind nicht zulässig und müssen vom Kunden an die Dritte Partei gestellt werden.

 

11. Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung der Software und der gewählten Zusatzfunktionen gegenüber dem Kunden. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Die Parteien haben das Recht, den jeweiligen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ablauf des jeweiligen Buchungszeitraums zu kündigen. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht, dann verlängert sich die Buchungsdauer um weitere 12 Monate.

(3) Die Kündigung eines bestehenden SMS Abo ist immer möglich. Der Service endet mit Verbrauch der letzten SMS oder der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Nicht verbrauchte SMS werden nicht ausgezahlt.

(4) Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist oder wenn eine der Vertragsparteien trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung gegen elementare Pflichten des Vertrages verstößt. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.

(5) Alle Kündigungen bedürfen der Textform.

 

12. Datenschutz und Datensicherheit

(1) Die Parteien sind verpflichtet, hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu beachten.

(2) Der Anbieter wird darüber hinaus personenbezogene Daten nur in dem Umfang und zu dem Zweck erheben und verarbeiten, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung unter https://www.easy2book.de/datenschutz zu entnehmen. Soweit datenschutzrechtlich erforderlich, werden die Parteien die vertraglichen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung (gem. DSGVO) abschließen.

 

13. Information zur Online Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Allgemeine Bestimmungen

(1) Diese AGB unterliegen dem Deutschen Recht. Das UN–Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand ist Nauen.

(3) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen einschließlich aller hierauf Bezug genommenen Anlagen oder Bestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vertragsbedingungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine Neuregelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und von Beginn der Unwirksamkeit an gilt.

(4) Soweit es sich um Bestimmungen handelt, die wesentlich sind oder sonst ohne Gefährdung des Vertragszwecks nicht wegfallen können, verpflichten sich die Vertragsparteien, den Vertrag unter Berücksichtigung des verfolgten Zwecks der unwirksamen Regelung so auszulegen, zu berichtigen oder durch eine andere, wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, dass sein wirtschaftlicher und rechtlicher Zweck möglichst erreicht wird.